Stumpfes Nierentrauma

Bei äußerer Gewalteinwirkung im Rahmen eines stumpfen Bauchtraumas (Sturz auf die Flanke, Fußtritt in die Flanke, Verkehrsunfall) kann in bis zu 40 % der Fälle eine Nierenbeteiligung vorliegen.

Symptome

Die Patienten berichten nach einem entsprechenden Trauma in der Regel über Schmerzen im Bereich der Flanke, hier können gelegentlich Prellmarken oder Hämatome festgestellt werden. In manchen Fällen kommt es zur Rotfärbung des Urins (Makrohämaturie), häufiger ist jedoch eine Blutbeimengung im Urin nur mikroskopisch (Mikrohämaturie) nachweisbar. Ferner können weitere Symptome durch Beteiligung anderer Organsysteme (z. B. Milzverletzungen, Rippenverletzungen, etc.) vorliegen. Je nach Ausprägung innerlicher Verletzungen, mit gegebenenfalls größerem Blutverlust, kann auch eine Instabilität des Kreislaufes im Vordergrund stehen.

In jedem Fall ist es ratsam bei schweren Stürzen oder anderweitiger Gewalteinwirkung (Verkehrsunfall) dringlich eine Klinik aufzusuchen, um entsprechende diagnostische oder auch therapeutische Schritte einleiten zu können. Falls dies nicht geschieht können durchaus lebensbedrohliche Zustände hieraus resultieren.

Diagnostik

  • Erfassung des Unfallhergangs (Anamnese)
  • körperliche Untersuchung (Abtasten des Bauchraumes und Oberkörpers, Nachweis von
    Prellmarken und Hämatomen)
  • Blut? und Urinuntersuchung
  • Ultraschall des Bauchraumes
  • Ggf. Durchführung einer Computertomographie (hier kann in einer einzigen Untersuchung
    der gesamte Bauchraum sowie die Brusthöhle erfasst und Verletzungen innerer Organe
    festgestellt werden)

Therapie

  • Gabe von Schmerzmitteln
  • Kreislaufstabilisierende Maßnahmen
  • Bettruhe, engmaschige Kontrolle der Vitalparameter (Puls, Blutdruck, etc.) sowie von
    Laborwerten, ggf. intensivmedizinische Überwachung
  • Ultraschall? und Computertomographie?Verlaufskontrollen
  • Ggf. Einlage einer Harnleiterschiene oder äußeren Harnableitung (PCN = percutane
    Nephrostomie)
  • Bei größeren Nierenverletzungen mit ausgedehnter Blutung oder drohendem Verlust des
    Organs ist eine Operation unumgänglich
  • Je nach Schweregrad der Nierenverletzung kann auch die operative Entfernung der
    Niere (Nephrektomie) erforderlich sein